Anerkennung und Learning Agreements
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, im Ausland erbrachte Leistungen anerkennen zu lassen. Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Grundsätze der Anrechnung
Der GfK-Lehrstuhl für Marketing Intelligence eröffnet Studierenden des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät grundsätzlich die Möglichkeit, Prüfungsmodule an einer ausländischen Hochschule abzulegen.
Das Niveau der im Ausland besuchten Veranstaltungen muss dem Masterniveau an der Universität Erlangen-Nürnberg entsprechen. In der Regel erfüllen nur Kurse ab der „Graduate“-Stufe ausländischer Universitäten diese Anforderung, wie z.B. MBA- oder PhD-Kurse einer amerikanischen Universität.
Grundsätzlich sind alle Semester für ein Auslandsstudium geeignet, meist wird jedoch aufgrund von Bewerbungsfristen das 3. und 4. Semester gewählt.
- Das Marketingseminar wird auch im Sommersemester angeboten (eventuell im Wechsel zwischen den Marketing-Lehrstühlen) und kann somit auch im 2. oder 4. Semester absolviert werden, falls das Auslandssemester im 3. Semester stattfindet. Allerdings muss das Marketingseminar vor Beginn der Masterarbeit bestanden sein.
- Sonstige Pflichtveranstaltungen und Wahlmodule können
- bei Äquivalenz auch im Ausland absolviert werden. Bitte schließen Sie hierfür vor Beginn Ihres Auslandsstudiums ein Learning Agreement mit dem jeweiligen Ansprechpartner ab (Einlösung der Learning Agreements nach dem Auslandsaufenthalt erfolgt dagegen bei der Masterkoordinatorin)
- ein Jahr früher bzw. später in Nürnberg besucht werden
- eventuell als Nachholklausur ohne Besuch der Vorlesung geschrieben werden, falls die betroffene Veranstaltung dies zulässt
- Im Wahlbereich kann außerdem das Auslandsmodul belegt werden. Hierfür kann ein beliebiger Kurs mit Bezug zum Master in Marketing im Ausland belegt werden (auch hierfür sollte ein Learning Agreement abgeschlossen werden)
Für Marketing Management beachten Sie bitte zusätzlich:
- In der Veranstaltung Marketing Management muss mindestens einer der vier behandelten Teilbereiche inhaltlich abgedeckt werden, diese sind:
- B2B Marketing / Industrial Management
- Retailing
- Service Marketing
- International Marketing
- Zur Anrechnung müssen Leistungen im Umfang von mindestens 5 ECTS erbracht werden
- Müssen zur Herstellung inhaltlicher Adäquanz zwei Kurse belegt werden, kann auch eine Teilanrechnung erfolgen (z.B. 2 x 2,5 ECTS)
- Eine Teilanrechnung ist ebenfalls bei Kursen >5 ECTS möglich, sofern diese die inhaltlichen Voraussetzungen erfüllen
- Verbleibende ECTS können an anderen Lehrstühlen zur Anrechnung genutzt werden (Hinweis: Eine Mehrfachanrechnung ist grundsätzlich nicht möglich und wird vom Prüfungsamt zurückgewiesen)
Allgemeiner Ablauf der Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen
Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt auf Veranstaltungsebene, d.h. für einzelne Module. Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie im weiteren Verlauf dieser Seite.
Vor dem Auslandsaufenthalt
Für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen ist es zwingend erforderlich, vor Antritt des Auslandsstudiums mit dem zuständigen Fachbetreuer Rücksprache zu halten und eine Studienvereinbarung über die an der ausländischen Hochschule abzulegenden Prüfungen (sog. „Learning Agreement“) abzuschließen.
Ansprechpartner für die Anerkennung ausländischer Studienleistungen am Lehrstuhl sind:
Bachelor
- Marketing (Absatz): Maximilian Reinsperger, M.Sc.
- Marketing Management: Eva Leonhardt, M.Sc. und Jennifer Liebetrau, M.A., M.Sc.
- Einführung in das Online-Marketing: Jennifer Liebetrau, M.A., M.Sc. und Dr. David Schindler
Master
- Digital Marketing: Dr. David Schindler
- Produkt- und Preismanagement: Jennifer Abt, M.Sc. und Jennifer Liebetrau, M.A., M.Sc.
Zur Prüfung der Anrechenbarkeit ausländischer Studienleistungen benötigen wir die folgenden Informationen, welche Sie bitte bei den zuständigen Ansprechpartnern per E-Mail einreichen. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.
- Ein bereits vom Studierenden ausgefülltes Formular der Studienvereinbarung/ Learning Agreement
- Universität und Austauschprogramm
- Kursniveau (Undergraduate, Graduate, Studienjahr)
- Kursinhalt (z.B. detaillierter Kurssyllabus bzw. detaillierte Kursbeschreibung in deutscher oder englischer Sprache; andernfalls bitte Übersetzung beifügen)
- Zeitlicher Umfang der Veranstaltung (z.B. 8 Wochen mit 3 Stunden/Woche Vorlesung und 1 Stunde/Woche Übung) sowie Anzahl der zu erzielenden Kreditpunkte (z. B. ECTS)
- Art und zeitlicher Umfang der Prüfung
Nach Prüfung der Unterlagen durch den Ansprechpartner: Abholung des unterzeichneten Learning Agreements bei dem Ansprechpartner oder im Lehrstuhlsekretariat.
Nach dem Auslandsaufenthalt
Nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland wenden Sie sich bitte an die zuständige Studiengangskoordination, die alle von Ihnen im Ausland erbrachten Noten umrechnen wird.